Die politische Sprengkraft der Vertrauensfrage

In Kürze wird sie von Bundeskanzler Olaf Scholz nach Artikel 68 im Grundgesetz gestellt: die Vertrauensfrage. In der deutschen Geschichte wurde sie damit zum sechsten Mal gestellt. Sie dient dem Kanzler dazu, sich zu vergewissern, ob er nach wie vor die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag auf seiner Seite hat. Doch nicht nur der Bundeskanzler hat die Möglichkeit, die Frage zu stellen. Auch das Parlament darf mithilfe eines konstruktiven Misstrauensvotums feststellen, ob seine Haltung noch immer mit der des Bundeskanzlers übereinstimmt oder ob es Konflikte gibt, die abgeklärt werden müssen. 

Nachdem die Vertrauensfrage gestellt wurde, haben die Abgeordneten 48 Stunden Zeit, um an der Abstimmung teilzunehmen. Die Frist von zwei Tagen dient dazu, dass die Abgeordneten gut über ihre Entscheidung nachdenken können und nicht unüberlegt und aus dem Affekt heraus abstimmen. Immerhin trägt jede Stimme zu einer entscheidenden Veränderung in der deutschen Regierung bei.

Dem Bundeskanzler ist es möglich, die Abstimmung mit einem Gesetzesentwurf zu verbinden, sodass also zudem über eine wichtige Sachfrage entschieden werden muss. Sollte die Mehrheit dem Bundeskanzler zustimmen, gibt es keine Veränderung in der Regierung. Sieht das Ergebnis jedoch ähnlich aus wie in diesem Jahr, könnte es zeitnah zu Neuwahlen kommen. Sie dienen dazu, wieder eine Regierung zu bilden, welcher von der Mehrheit des Parlaments vertraut wird, somit wird die aktuelle Regierung abgelöst. 

Die Auflösung des Bundestages und das Ansetzen von Neuwahlen geht vom Bundespräsidenten aus, da er die BRD nach außen hin repräsentiert. Sein Handeln muss innerhalb von 21 Tagen nach der Abstimmung erfolgen. 

Am 23. Februar 2025 werden also voraussichtlich die Neuwahlen stattfinden und es bleibt abzuwarten, wer unsere zukünftige Regierung bildet. 

Bildquelle: https://www.tga-praxis.de/news/branchenresonanz-zum-ampelbruch.html (letzter Aufruf: 25.11.2024).